5 häufige Fehler im Schweizer Polizeidiktat

Veröffentlicht am 26. Juni 2026 um 16:49

Wer die Hürde des Deutschtests im Auswahlverfahren der Schweizer Polizeikorps meistern will, steht vor einer Herausforderung: Die Prüfungen sind kantonal geregelt. Während einige Korps nach wie vor auf das klassische, diktierte Schreiben setzen, prüfen andere die Rechtschreibung direkt im Aufsatz, im Freitext oder durch computergestützte Tests.

Doch egal, in welchem Format Ihnen die Aufgaben begegnen – die grammatikalischen Klippen bleiben exakt dieselben. Aus meiner Erfahrung im Unterricht mit Polizeibewerbern kristallisieren sich immer wieder dieselben Fehler heraus. Wer diese fünf häufigen Stolpersteine im Schweizer Wissenstest kennt, kann sie gezielt umgehen und verringert das Risiko eines vorzeitigen Ausscheidens.

1. Die Schweizer Besonderheit: das "Eszett" (ß) und das Doppel-s (ss)
In der Schweiz gilt eine goldene Regel, die Ihnen das Leben eigentlich leichter macht: Es gibt kein "ß". Alles, was in Deutschland mit "ß" geschrieben wird (wie groß, schließen oder Straße), wird in der Schweiz konsequent mit "ss" geschrieben.

Die Falle: Viele Bewerber sind durch deutsche Medien, Bücher oder das Smartphone so an das "ß" gewöhnt, dass sie es im Stress der Prüfung automatisch schreiben. Im Schweizer Polizeidiktat gilt das gnadenlos als Fehler.

Die Lösung: Streichen Sie das "ß" für die Zeit Ihrer Vorbereitung komplett aus Ihrem Kopf. Jedes Mal "ss" – ohne Ausnahme.

2. Gross- und Kleinschreibung bei Nominalisierungen
Klassische Rechtschreibfehler bei Verben und Adjektiven, die als Nomen (Substantive) verwendet werden, gehören zu den Spitzenreitern in den Fehlerstatistiken.

Beispiele: "beim Lesen des Berichts", "auf dem Laufenden bleiben", "alles Wichtige notieren".

Der Tipp: Achten Sie unbedingt auf Signalwörter, die vor dem Wort stehen (Präpositionen wie beim, zum, im oder Artikel wie das, alles, etwas). Sie machen das nachfolgende Wort fast immer zum Nomen, das grossgeschrieben werden muss.

 

3. Getrennt- und Zusammenschreibung bei Verbindungen
Hier trennt sich im wahrsten Sinne des Wortes die Spreu vom Weizen. Besonders Verbindungen aus einem Verb und einem anderen Wortteil sind tückisch.

Die Falle: Schreibt man "wiedersehen" oder "wieder sehen", "festnehmen" oder "fest nehmen"?

Die Faustregel: Wenn die Verbindung eine neue, übertragene Bedeutung hat, schreibt man sie zusammen (Beispiel: "einen Verdächtigen festnehmen"). Handelt es sich um die wörtliche Bedeutung zweier einzelner Wörter, schreibt man sie getrennt (Beispiel: "das Seil fest nehmen und daran ziehen").

 

4. Das Komma bei Infinitivgruppen ("zu" + Infinitiv)
Die Kommasetzung entscheidet oft darüber, ob die Mindestpunktzahl im Deutschtest erreicht wird. Ein besonders häufiger Fehler betrifft Sätze mit "zu" + Infinitiv. In drei Fällen ist das Komma hier obligatorisch:

Fall 1: Die Infinitivgruppe hängt von einem Nomen ab (z. B. "der Versuch, den Täter zu fassen").

Fall 2: Der Satz wird durch Signalwörter wie um, ohne, statt, anstatt, ausser, als eingeleitet (z. B. "..., um Beweise zu sichern").

Fall 3: Die Gruppe hängt von einem hinweisenden Wort wie daran, darauf oder es ab (z. B. "Wir wiesen ihn darauf hin, die Strasse zu räumen.").

Abgesehen von den genannten Fällen ist das Komma bei "zu" + Infinitiv freiwillig. Es gibt zwar ganz wenige Ausnahmen, in denen bei "zu" + Infinitiv kein Komma stehen darf.

Deshalb mein Praxis-Tipp: Setzen Sie im Zweifelsfall bei einer Infinitivgruppe mit "zu" lieber immer ein Komma. Die Wahrscheinlichkeit, mit Komma richtigzuliegen, ist wesentlich höher als ohne.

 

5. Das klassische "dass" oder "das"
Ein Klassiker, der auch im Polizeialltag bei Rapporten immer wieder für rote Köpfe sorgt: die Verwechslung von "das" und "dass".

Die Falle: Akustisch hört man keinen Unterschied. Sie müssen die Funktion des Wortes im Satz verstehen.

Die drei Rollen von "das" (mit einem "s"): Es wird verwendet, wenn es als normaler Begleiter vor einem Nomen steht (Artikel: "das (dieses) Auto"), wenn es auf etwas Bestimmtes hinweist (Demonstrativpronomen: "Das (dieses) glaube ich nicht!") oder wenn es sich auf ein vorheriges Nomen bezieht (Relativpronomen: "Das Auto, das (welches) dort steht ...").

Der Ersatz-Test: Versuchen Sie, das Wort gedanklich durch dieses, jenes oder welches zu ersetzen. Passt eines dieser Wörter in den Satzkontext? Dann schreibt man "das" zwingend mit einem "s". Funktioniert dieser Tausch überhaupt nicht, handelt es sich um das Bindewort "dass" (Beispiel: "Ich weiss, dass er es war."; dieses/jenes/welches macht hier keinen Sinn).

 

Natürlich sind diese fünf Punkte längst nicht alles – im Auswahlverfahren ist letztlich jede korrekte Schreibweise und jedes Satzzeichen wichtig. Wer hier glänzen will, braucht keine kurzen Merkblätter, sondern ein solides, strukturiertes Training.

Wenn Sie sich nicht auf gut Glück vorbereiten wollen, sondern die sprachlichen Anforderungen Ihres Wunschkorps von Grund auf trainieren möchten: Werfen Sie einen Blick auf meinen Deutschkurs für Polizeibewerber. Dort gehen wir die Schweizer Rechtschreibung, Grammatik und Textarbeit Schritt für Schritt gemeinsam durch, um Ihnen das nötige Fundament und mehr Sicherheit für das Auswahlverfahren zu geben.